Düsseldorf, 28.01.2019 | Im Vorfeld der Gründung wurden die gemeinsamen „Eckpunkte“ formuliert (Foto: bdvb)
STELLUNGNAHMEN
Bei der Novellierung von Kernlehrplänen für die gymnasiale Oberstufe an Gymnasium, Gesamtschule und Weiterbildungskolleg/ Abendgymnasium in den Fächern Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen haben wir im Februar 2023 eine Stellungnahme eingebracht. Ebenso haben wir uns mit in Niedersachsen am Anhörverfahren zum Entwurf des Kerncurriculums Arbeit-Wirtschaft-Technik für die Schuljahrgänge 5 bis 10 an der Integrierten Gesamtschule im April 2023 mit einer Stellungnahme beteiligt.
Im Frühjahr 2017 wurde im Koalitionsvertrag für das Land Nordrhein-Westfalen (siehe Download CDU, Download FDP) die Einführung des Schulfachs Wirtschaft festgeschrieben – ein großer Erfolg für alle, die unsere Forderung teilen: „Wirtschaft“ muss für alle Schülerinnen und Schüler in Deutschland verbindlich auf dem Stundenplan stehen.
ZUM KERNLEHRPLAN IM WAHLPFLICHTBEREICH
Unsere Kommentare vom 25. April 2022 zu den Kernlehrplanentwürfen im Wahlpflichtbereich der Sekundarstufe I (Wirtschaft und Sozialwissenschaften, Gymnasium/Realschule; Wirtschaft und Arbeitswelt, Gesamtschule/Sekundarschule) beziehen sich auf zwei der vier Eckpunkte, die die Grundlage der Zusammenarbeit unserer Mitglieder darstellen. Entscheidend ist, dass ökonomische Bildung in hinreichendem Umfang bei den Schülerinnen und Schülern ankommt. Im Wahlpflichtbereich liegen die Anforderungen naturgemäß höher.
Die in den Kernlehrplänen definierten Inhaltsfelder sind grundsätzlich plausibel. Beim Wahlpflichtfach Sozialwissenschaften (Realschule) fällt jedoch auf, dass von neun Inhaltsfeldern nur eines eine explizit ökonomische Perspektive einnimmt. Der Kernlehrplan erfüllt somit weder den Anspruch einer multidisziplinären Dreiteilung zu gleichen Teilen (Wirtschaft, Politik, Soziologie), noch kann er den drei Bildungsanliegen der ökonomischen Bildung gerecht werden (mündige Verbraucherinnen und Verbraucher, mündige Erwerbstätige und mündige Wirtschaftsbürgerinnen und Wirtschaftsbürger).
ZUR ANPASSUNG DER LEHRAMTSZUGANGSVERORDNUNG
Ende November 2020 gab das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt, dass das neue Fach „Wirtschaft-Politik“ nun auch als Lehramtsstudiengang eingeführt werden soll. Gemäß Vorlage 17/5010 an den Landtag sollen die Worte „Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft)“ in der Lehramtszugangsverordnung durch die Worte „Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften“ ersetzt werden.
Das Bündnis Ökonomische Bildung Deutschland, in der Anhörung vom 11. Mai 2021 durch die Vorsitzende des Vorstandes Verena von Hugo vertreten, begrüßt die geplante Änderung als wichtigen und folgerichtigen Schritt hin zu einer zukunftsorientierten Lehrkräfteausbildung. Zukünftig wäre es sinnvoll, die große Heterogenität der Schulfächer und ihrer Bezeichnungen an den verschiedenen Schulformen mit jeweils unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunktsetzungen zu reduzieren, um zu mehr Transparenz im Schulsystem und zu einer fachlich und fachdidaktisch besser fundierten Lehramtsausbildung an den Hochschulen zu kommen.
ZUR ANPASSUNG DER KERNLEHRPLÄNE
Eine Übersicht der geplanten Änderungen hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Faktenblatt vom 26. November 2018 veröffentlicht. Nachfolgend finden Sie die Stellungnahmen des Bündnisses Ökonomische Bildung Deutschland und einiger seiner Initiatoren zu den 2020 vorgestellten Kernlehrplanentwürfen für die geplanten neuen Schulfächer „Wirtschaft und Arbeitswelt“ (Hauptschule), „Wirtschaft“ (Realschule) und „Gesellschaftslehre“ (Gesamt- und Sekundarschule).
AUS- UND FORTBILDUNG GEFORDERT
Nachdem das Land Nordrhein-Westfalen die Ökonomische Bildung dem Anspruch nach beträchtlich gestärkt hat, steht die fachliche Qualifikation der für die Umsetzung verantwortlichen Lehrkräfte in einem deutlichen Missverhältnis zu diesem Anspruch, so der Verband Ökonomische Bildung an allgemeinbildenden Schulen in einer Stellungnahme vom 21. September 2020.